- frei
- • frei– Bahn frei!; ich bin so frei!; frei nach GoetheIn kaufmannssprachlichem Gebrauch mit Akkusativ:– frei Haus, frei deutschen Ausfuhrhafen, frei deutsche Grenze liefern (Abkürzung fr.)I. Kleinschreibung {{link}}K 89{{/link}}:– der freie Fall; der freie Wille; freie Beweiswürdigung; freie Rücklagen; freie Wahlen; freier Eintritt; freier Journalist; freie Mitarbeiterin; freier Schriftsteller; in freier Wildbahn; die freie Liebe; die freie (nicht staatlich gelenkte) Marktwirtschaft; das Signal steht auf »frei«II. Großschreibunga) der Substantivierung {{link}}K 72{{/link}}:– das Freie, im Freien, ins Freie; etwas Freies und Ungezwungenes; es gibt nichts Freieres als sieb) in Namen und namenähnlichen Verbindungen {{link}}K 89{{/link}} und {{link}}K 150{{/link}}:– Freie Demokratische Partei (Abkürzung FDP); Freie Deutsche Jugend (in der DDR; Abkürzung FDJ); Freie und Hansestadt Hamburg; Freie Hansestadt Bremen; die Freie Reichsstadt Nürnberg, aber Frankfurt war lange Zeit eine freie Reichsstadt– Freier Architekt (im Titel, sonst [er ist ein] freier Architekt)III. Schreibung in Verbindung mit Verben u. Partizipien {{link}}K 56{{/link}} und {{link}}K 58{{/link}}:a) Getrennt- u. Zusammenschreibung:– frei sein, frei werden, frei bleiben– frei (für sich) stehen; ein D✓frei stehendes oder freistehendes Haus; D✓frei stehende oder freistehende Zeilen– frei (ohne Manuskript) sprechen (vgl. aber freisprechen)– frei (ohne Stütze, ohne Leine) laufen; Eier von D✓frei laufenden oder freilaufenden Hühnern (von Hühnern, die Auslauf haben)– D✓frei lebende oder freilebende Tiere– die Ausfahrt frei halten, frei geben, frei lassen– ein Gewicht frei halten; eine Rede frei halten (vgl. aber freihalten)– den Oberkörper D✓frei machen oder freimachen; sich von Vorurteilen D✓frei machen oder freimachen; den Weg D✓frei machen oder freimachen (vgl. aber freimachen)b) Zusammenschreibung, wenn eine idiomatisierte Gesamtbedeutung vorliegt:– freikaufen; freikommen; [jemanden] freihalten; einen Brief freimachen; sich freischwimmen; jemanden [von Schuld] freisprechen; [jemandem] freistehen; jemandem etwas [völlig] freistellen– freischaffend, freitragendc) Wenn nicht eindeutig ist, ob eine idiomatisierte Gesamtbedeutung vorliegt, dann gilt Getrennt- oder Zusammenschreibung:– ein paar Tage D✓freihaben oder frei haben– den Vormittag D✓freibekommen oder frei bekommen– jemandem D✓freigeben oder frei geben– Geiseln D✓freibekommen oder frei bekommen– jemandem den Rücken D✓freihalten oder frei halten
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.